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Musikinstrumenten Versicherung

Geige, Klavier, Saxophon, Gitarre, Bass, Harfe, Schlagzeug oder weitere Musikinstrumente haben häufig einen höheren Wert und sind nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Wenn es sich um ein Instrument handelt, welches sich im Wert steigert, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Instrument beruflich oder privat, zuhause oder auf Tourneen verwenden, wir versichern es individuell, selbst, wenn Sie es irgendwo vergessen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder Terminvereinbarungen zur Verfügung, sie können uns entweder unter der Telefonnummer 02331/187 14 10 erreichen, per Mail an info @ multi-consult-gmbh.de oder über unser Kontakformular.


Der Wert eines Musikinstrumentes bemisst sich selten ausschließlich darin, wie lange dafür gespart werden musste. Ob Hobby- oder Berufsmusiker, Musikstudent oder –schüler, ob Mitglied einer Rockband oder eines Blasorchesters – Hingabe zur Musik und Emotionalität verleihen jedem Musiker jene Genialität, welche das eigene Instrument zu einem unersetzlichen Bestandteil seines Daseins erhebt.

Dessen ungeachtet stellt sich grundsätzlich die Frage: Was geschieht eigentlich, wenn das Instrument Schaden nimmt? Zum Beispiel durch Rohrbruch oder anderen Schäden durch Leitungswasser, Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag? Oder bei Verlusten durch Liegenlassen/Vertauschen, die sich mit eigene Unachtsamkeit im Rahmen eines Konzertes oder im Proberaum begründen? In (nicht nur) diesen Fällen sollte berücksichtigt werden, ob ausschließlich in den sog. eigenen vier Wänden musiziert oder das Musikinstrument in seiner Funktion als Existenzsicherung transportiert und auf Konzerten genutzt wird! In diesen Fällen kann über eine Musikinstrumenten Versicherung nachgedacht werden.

Musikinstrumenten Versicherung: Ausschließliche Nutzung zu Hause/Hausratversicherung

Bei ausschließlich zu Hause genutzten Musikinstrumenten sind folgende Schäden i. d. R. durch eine Hausratversicherung abgedeckt: Rohrbruch oder anderen Schäden wie z.B. durch Leitungswasser, Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung sowie Blitzschlag. Zumindest in den Fällen, in denen die Vorgaben zur Gefahrenabwehr eingehalten wurden (z. B. Fenster und Haustür verschlossen). Bei Nichteinhaltung haftet die Hausratversicherung u. U. jedoch nicht! Sie bietet grundsätzlich nur eingeschränkten Schutz im eigenen Zuhause und evtl. auf Reisen, welche nicht länger als drei Monate dauern. Dann bezieht sich der Versicherungsschutz auf Räumlichkeiten in einem geschlossenen Gebäude wie bspw. einem Hotelzimmer.

Musikinstrumenten Versicherung: Nutzung zur Existenzsicherung/Musikinstrumente mit Wertsteigerung

Bei der Nutzung von Instrumenten zur Existenzsicherung (Berufsmusiker) bzw. grundsätzlich beim Besitz von Musikinstrumenten, die an Wert gewinnen wie etwa kostspielige Streichinstrumente, empfiehlt sich eine sog. Allgefahrenversicherung. Sie schützt bei Beschädigung oder Verlust des Instrumentes zu Hause, auf Reisen, im Rahmen eines erforderlichen Transportes, bei Auftritten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um z. B. Transportschäden, einfachen Diebstahl oder eigene Unachtsamkeit handelt. Selbst wenn das Musikinstrument aus lauter Vergesslichkeit irgendwo liegen gelassen wurde und verloren geht.

MusikinstrumenteN Versicherung: Versicherte Schäden

Die Musikinstrumenten Versicherung erstreckt sich insbesondere auf Schäden, die entstanden sind durch:

• Beschädigung des Instruments (z. B. beim Beladen, Flugzeugtransport)
• Verlust durch Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung
• Abhandenkommen, Liegenlassen, Vertauschen
• Veruntreuen, Unterschlagen
• Unfall des Transportmittels
• Zerstörung durch Brand, Blitzschlag, Explosion
• Zerstörung durch Wasser, Feuchtigkeit oder Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung.

Zusätzlich können weitere Leistungen vereinbart werden wie z. B. ein Leihinstrument, wenn sich das eigene Instrument in Reparatur befindet, oder eine Zubehörversicherung (Musikinstrumenten-Behälter, Noten, Notenständer, elektrische und elektronische Zusatzgeräte, die zu den Musikinstrumenten gehören wie elektrische/elektronische Übertragungs- und Verstärkergeräte, Lautsprecher, Mikrofone, …).

Musikinstrumenten Versicherung: Nicht versicherte Schäden

Auch wenn die Allgefahrenversicherung viele Schäden und Ereignisse umfasst – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind u. a. Schäden durch:

• Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
• Terrorakte
• Streik, innere Unruhen
• Beschlagnahmung
• Kernenergie
• Diebstahl aus dem Kfz zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

Die Stiftung Warentest weist zudem explizit auf Selbstverständlichkeiten wie Verschleiß oder Vorsatz hin, welche einen Versicherungsausschluss bedingen. Diese umfassen beispielsweise

• Witterung und Temperatur: Verbleibt das Instrument im heißen Auto und platzt hierdurch bedingt der Lack ab, dann haftet der Versicherungsnehmer i. d. R. selbst für den Schaden.
• Nachtklausel: Auch wenn das Musikinstrument in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr im Auto verbleibt, das im Freien oder einem unbewachten Parkhaus steht, entfällt oftmals der Versicherungsschutz. Daher sollte das Fahrzeug unabhängig von der Uhrzeit leergeräumt werden.
• Bei einem Verbleiben des Musikinstrumentes tagsüber im Fahrzeug sollte darauf geachtet werden, dass es nicht von außen sichtbar ist (grobe Fahrlässigkeit).
• Probenraum: Vorsicht auch bei einem Versicherungsschutz, welcher den Proberaum umfasst: Befindet sich dieser in einem unbewohnten Haus, kann der Versicherungsschutz entfallen! Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Raum durch eine stabile Tür mit bündigem Zylinderschloss gesichert ist.

Grundsätzlich gilt: Die konkrete Ausgestaltung der Leistungsausschlüsse sowie der Geltungsbereich der Police sollten zwingend beim Versicherer erfragt werden! Wichtig ist dies insbesondere für Musiker, welche mit ihrem Instrument auf Reisen sind, denn einige Verträge sind ausschließlich in Deutschland gültig.

Musikinstrumenten Versicherung: Beitragshöhe/Neu- bzw. Zeitwertversicherung

Die Beitrags- oder Prämienhöhe orientiert sich überwiegend an mehreren Faktoren:

1. dem Wert des Instruments (Abnutzung und Alter oder auch Wertsteigerung bei kostspieligen Streichinstrumenten, …),
2. der Instrumentenart (Blas-, Streich-, oder Zupfinstrument; klassisches Instrument ohne Elektronik; modernes Instrument mit Elektronik, …),
3. dem Leistungsumfang (weltweiter Schutz, mitversicherte Elektronik, …),
4. dem Versicherungswert (Zeit- oder Neuwert).

Beim Versicherungswert wird zwischen Zeit- und Neuwert unterschieden. Beim Zeitwert wird der aktuelle Wert des Instruments zur Versicherungsdeckung herangezogen. Musikinstrumente können mit den Jahren an Wert verlieren – aber auch gewinnen! Bei einer Neuwertdeckung wird der Preis für die Beschaffung eines gleichwertigen Instruments herangezogen. Dies impliziert, dass kostspielige Streichinstrumente auf jeden Fall nach dem Neuwert versichert werden sollten und bedingt, dass Angaben zur Bezeichnung des Instruments sowie zum Hersteller (evtl. Herstellernummer) erfolgen müssen. Zudem sollten alle Teile einzeln aufgelistet werden (wie z. B. der Bogen eines Cellos) sowie das Zubehör, das in der Regel ebenfalls versichert wird. Bei Instrumenten mit einem Wert über 10.000 Euro muss ein Echtheitszertifikat vorgelegt werden! Oft verlangen Versicherer eine Erklärung über Risikoverhältnisse. Gab es z. B. bereits eine Vorversicherung sowie Vorschäden in den letzten Jahren? Wie wird das Instrument aufbewahrt?

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