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Schmuck Versicherung

Bei uns erhalten Sie Schutz für hochwertige Wertsachen. Unsere maßgeschneiderte Schmuck Versicherungen können individuell angepasst werden, so ist zum Beispiel nicht nur der einfache Diebstahl versichert, sondern auch das Verlieren von Schmuck oder Uhren. Natürlich sind Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub ebenfalls mitversichert. Wir erstellen eine individuelle Risikoanalyse und bieten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit einer Entschädigung vom Wiederbeschaffungswert.
 

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder Terminvereinbarungen zur Verfügung, sie können uns entweder unter der Telefonnummer 02331/94 92 18 erreichen, per Mail an info @ multi-consult-gmbh.de oder über unser Kontakformular.


In der Vergangenheit diente Schmuck u. a. dazu, einen sozialen Status zu deklarieren (Bischofs-, Ehe- oder Siegelring, Krone, …). Bis zur heutigen Zeit erfüllt er als Wertreserve (oder Zahlungsmittel) eine wichtige Funktion. Vielfach über Generationen hinweg vererbt, besitzt Schmuck inzwischen neben dem materiellen vor allem auch einen hohen ideellen Wert für seine Besitzer. Der ideelle Wert kann und wird auch zukünftig nicht versichert werden können. Eine Schmuck Versicherung bietet aber zumindest eine Möglichkeit, das Risiko des materiellen Wertverlustes zu minimieren. Letztendlich ist es gleichgültig, ob man sich aus privaten Gründen oder aus beruflicher Verpflichtung heraus mit Schmuck beschäftigt, denn die finanziellen Schäden bei Verlust oder Beschädigung können immens sein! Hier bietet eine individuelle und angemessene Schmuck Versicherung zumindest ein gewisses Maß an Sicherheit.

Private Schmuck Versicherung: Vorteile gegenüber einer Hausrat Versicherung

Viele Anbieter von Hausratversicherungen argumentieren, dass von ihnen angebotenen Versicherungen den Hausrat in unbegrenzter Höhe versichern. Und zwar unabhängig davon, was und wie viel nachträglich angeschafft wurde. Bei genauerer Betrachtung stellt man fest, dass Wertsachen hiervon ausgenommen sind. Denn für sie gelten feste Entschädigungsgrenzen (die aber individuell erhöht werden können). Oder das Wertsachen in ihrer Definition nicht mit den Bezeichnungen Schmuck/Schmucksachen identisch sind. Oder das Obhutspflichten des Versicherungsnehmers durch Unkenntnis der Sachlage nicht erfüllt wurden. Dies alles kann im Schadensfall zu einer Reduzierung oder Verweigerung von Entschädigungszahlungen führen.

Schmuck definiert sich als Gesamtheit meist aus kostbarem Material bestehender Gegenstände (wie Ketten, Reife, Ringe), welche zur Verschönerung bzw. zur Zierde am Körper getragen werden. So selbstverständlich dies auch klingen mag – die Frage, welche Gegenstände unter den Schmuckbegriff fallen, kann in versicherungsrechtlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielen.

Die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) legen in § 2 bzw. § 21 folgendes fest:
§2 Versicherte Sachen: In einer Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und weiteren Elementarschadenversicherung ist der gesamte Hausrat versichert. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen (§21).

§21 (Auszug)
1. Wertsachen sind (…)
1 c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, … ;
(…)

Allerdings fallen z. B. Armbanduhren nicht unter den Schmuckbegriff des §21 VHB. Uhren haben vornehmlich den Zweck der Zeitmessung. Diesen könne zwar auch die Aufgabe zufallen, ihren Träger zu schmücken, dies ist aber nicht deren Hauptzweck. Auch ihr Wert ist nicht entscheidend! Der Begriff “Schmucksachen” in den VHB unterscheidet nämlich nicht nach dem Wert, sondern umfasst vom billigen Modeschmuck bis zum wertvollen Brillantring sämtliche Schmuckgegenstände unterschiedslos. Er umfasst aber keine Gegenstände, deren Hauptfunktion nicht im Schmücken ihres Trägers bestehe. (s. a. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss v. 10.11.2011, 10 U 771/11).

Eine Schmuck Versicherung ist entsprechend für denjenigen Menschen geeignet, der hohe finanzielle Werte in Schmuck angelegt haben und zum Beispiel eine Uhrensammlung besitzt.

Von ebenfalls großer Bedeutung ist der Aufbewahrungsort von Schmucksachen. Die AHG schreiben diesbezüglich in §12 vor (Auszug):
§12 (Auszug)
Versicherungsort
1. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes.

2. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – auf demselben Grundstück. (…)
Eine Schmuck Versicherung bietet im Vergleich zur Hausratversicherung zudem Versicherungsschutz für die Schmucksachen, wenn man sich auf Reisen befindet und bei Beschädigung oder Verlust der Schmuckstücke. Hier würde die Hausratversicherung, wenn überhaupt, nur in geringem Maße Schadenersatz leisten.
Die Entschädigungssummen der Hausratversicherung sind überwiegend durch die AHG begrenzt bzw. mit Obhutspflichten des Versicherungsnehmers versehen:
§21
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (…)
c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, … ;
(…)
2. Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
3.Ferner ist die Entschädigung für folgende Wertsachen je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS-, DAR- oder ECB-S-anerkannter Wertschutzschränke befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank), auf
(…)
c) 20.000 EUR für Wertsachen gemäß Nr. 1 c);
(…)

Sollte die Entschädigungsgrenze nicht ausreichend sein, empfiehlt sich eine separate Schmuck Versicherung. Natürlich lässt sich die Entschädigungsgrenze für Wertsachen bei vielen Tarifen auch erhöhen, jedoch ist dies häufig mit einem erheblichen Mehrbeitrag verbunden. Eine Schmuck Versicherung umfasst i. d. R. einen Expertenservice, in dessen Rahmen der aktuelle Wert und eventuelle Wertentwicklung durch Fachleute festgestellt werden kann.
Private Schmuck Versicherung: versicherte Gefahren/Entschädigung
Grundsätzlich schützt eine Schmuck Versicherung vor den finanziellen Risiken durch
• Einbruchdiebstahl,
• Raub,
• Verlust,
• Beschädigung.
Der Versicherungsschutz greift zudem, wenn die versicherten Gegenstände durch z. B. Unachtsamkeit beschädigt werden oder sogar verloren gehen.
Die Kosten für eine Restaurierung beschädigten Schmucks können sehr hoch ausfallen. Insbesondere antiker Schmuck kann aber einen hohen Verkaufswert haben. Daher ist es ratsam, dass ab einem Wert von etwa € 50.000,- pro Stück (oder pro Sammlung) eine entsprechende Schmuck Versicherung abgeschlossen wird, die den Wert der Stücke ersetzt. Wichtig ist hierbei nicht nur, dass der Wert des Schmucks durch einen Sachverständigen zunächst unter Berücksichtigung des reinen Materialwerts, des Alters und des künstlerischen Werts eingeschätzt wird. Die stark schwankenden Kurse für Edelmetalle und edle Steine sowie der unaufhörliche Anstieg der Preise gerade für Edelmetalle lassen es sinnvoll erscheinen, eine solche Schätzung in regelmäßigen Abständen wiederholen zu lassen.

Der Versicherungsnehmer sollte überlegen, welche Gefahren tatsächlich eintreten können und ob es sinnvoll ist, diese abzusichern. Selbst wenn je nach gewünschtem Umfang der Schmuck Versicherung der Beitrag variiert – eine Schmuck Versicherung ist eine sehr persönliche und zugleich individuelle Versicherung, deren Wert durch eine persönliche Betreuung durch eine Filialversicherung im Schadensfall von buchstäblich unschätzbarem Wert sein kann. So kann sich ein im Vergleich zu einer Online Schmuck Versicherung etwas höherer Beitrag hier im Schadensfall durchaus lohnen.

Geschäftliche Schmuck Versicherung: Personenkreise/Besonderheiten

Nicht nur Hersteller (z. B. Goldschmiede), sondern auch Händler (Juweliere, Groß- oder Zwischenhändler) und nicht zuletzt Verarbeiter (Scheideanstalten für Altgold, Recycling-Firmen) – viele Unternehmen arbeiten mit den wertvollen und sensiblen Gütern Edelmetall und Edelstein. Und sie alle fürchten vor allem Eines: den Verlust ihres Arbeitsmateriales durch Beschädigung, Diebstahl oder Raub.
Spezielle und individuell gestaltete Schmuck Versicherungen helfen, diese Risiken zumindest in finanzieller Hinsicht zu minimieren. Sie orientieren sich an den Anforderungen, Vorstellungen und dem Bedarf der Versicherungsnehmer und können oftmals mit anderen Versicherungen (wie z. B. Kunst Versicherungen) kombiniert werden.

Eine Schmuck Versicherung lässt sich individuell und bedarfsgerecht so konzipieren, dass der Schutz vor Schaden sowohl in der Werk- oder Verkaufsstelle (z. B. im Juweliergeschäft) als auch unterwegs bei Versand, Transport oder außerhalb auf Messen voll gewährleistet ist.

Den aktuellen Wert und eventuelle Wertentwicklungen, wichtige Komponenten für eine im Schadensfall zu erwartenden Entschädigungszahlung, können Sachverständige der Schmuck Versicherer aufgrund ihres umfassenden Branchenwissens zuverlässig in die Schmuck Versicherung integrieren.
Von besonderer Wichtigkeit ist auch hier das Einhalten bzw. die Berücksichtigung der Obhutspflichten des Versicherungsnehmers! Die enge Zusammenarbeit mit bewährten Anbietern und Entwicklern von Sicherheitstechnik versetzt den Schmuck Versicherer jedoch oft in die Lage, zusätzlich zur Risikovorsorge auch einen Beitrag zu aktivem Objektschutz zu leisten. Sie bieten bei Bedarf eine umfassende Beratung zu Alarmanlagen, Sicherheitsglas, Tresoren, Sicherheitsfahrzeugen und -diensten – sowohl für die verschiedenen Unternehmen der Branche als auch für deren Kunden.

 

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