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Flugzeugversicherung

Sie besitzen ein Flugzeug oder einen Segelflieger? Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung vorweisen zu können. Neben diesem Standard erstellen wir Ihnen eine kostenlose Bedarfsanalyse zur CSL Versicherung, Kasko, Passagier Unfallversicherung oder Luftfahrt Unfallversicherung.

 

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder Terminvereinbarungen zur Verfügung, sie können uns entweder unter der Telefonnummer 02331/94 92 18 erreichen, per Mail an info @ multi-consult-gmbh.de oder über unser Kontakformular.


Die Flugzeugversicherung umfasst alle Policen, welche im Bereich Flugzeug benötigt werden. Dabei ist dieser Bereich der Flugzeugversicherung als Oberbegriff für vier verschiedene Arten anzusehen. Sie unterteilt sich in:
– Flugzeug Haftpflicht (Halter-, Passagier- und Luftfrachtführer Haftpflicht, CSL)
– Flugzeug Kasko
– Insassen Unfall
– Flugzeug Unfall

Flugzeug Haftpflicht

Der Haftpflichtbereich einer Flugzeugversicherung bildet einen essentiellen Bestandteil, welcher vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Hier werden zivilrechtliche Ansprüche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Haftpflicht berücksichtigt. Es gibt bei einer Flugzeugversicherung verschiedene Haftpflichtkomponenten, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Flugzeugversicherung : Halter Haftpflicht
Als Halter eines Flugzeugs sind Sie verpflichtet, nach §43 des Luftverkehrsgesetz eine sogenannte Halterhaftpflicht abzuschließen. Diese Haftpflicht aus dem Bereich Flugzeugversicherung soll dem Halter eines Flugzeuges gegen Ansprüche absichern, welche aus Sach- oder Personenschäden Dritter beim Gebrauch des Flugzeuges außerhalb des Flugzeugs entstehen können. Der Schutz umfasst hierbei Personen, die nicht im Flugzeug befördert, aber außerhalb des Flugzeuges verletzt werden (Personenschäden), Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen außerhalb des Flugzeuges wie z. B. Flur- oder Rangierschäden (Sachschäden Dritter) sowie Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden.

Flugzeugversicherung: Passagier und Luftfrachtführer Haftpflicht
Diese Flugzeugversicherung sichert Sie gegen Ansprüche ab, welche im Zusammenhang mit Personenschäden an Passagieren beim Betreten oder Verlassen bzw. an Bord eines Flugzeugs entstehen können, aber auch jene Schäden, die durch eine verspätete Personenbeförderung verursacht werden, sogar wenn diese unentgeltlich von Ihnen transportiert werden. Gleichermaßen versichert sind Schäden am Gepäck und Schäden, welche durch eine verspätete Beförderung des Gepäcks entstehen. In allen Fällen gilt, dass ein Passagier einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch gegenüber dem Piloten des Flugzeugs hat. Diese Art einer Flugzeugversicherung deckt Schäden im Rahmen von gesetzlichen Mindestversicherungssummen ab und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ungeachtet der Tatsache, ob nur aus reiner Gefälligkeit, bei gewerbsmäßiger oder nichtgewerbsmäßiger Beförderung gegen Entgelt gelegentlich oder regelmäßig Passagiere befördert werden – jeder Halter eines Flugzeugs sollte nicht nur eine Passagier Haftpflicht abschließen, sondern auch höhere als die gesetzlich geforderten Schadenszahlungen versichern, da diese erheblich sein können und die Haftung zudem unter Umständen das gesamte private Vermögen umfasst.

Flugzeugversicherung: CSL
Heutiger Standard für eine optimale Absicherung eines Flugzeuges ist eine kombinierte Halter Haftpflicht und Passagier Haftpflicht, welche sowohl Dritt- als auch Personenschäden entsprechend von den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben umfasst. Dieser als CSL (combined single limit) für Flugzeuge bezeichnete Schutz beinhaltet einerseits den gleichen Umfang, andererseits basiert der Schutz auf eine einheitliche Deckungssumme je Schadensereignis. Letztere orientiert sich an der Anzahl der Fluggastplätze und dem maximalen Abfluggewicht (MTOW); der Schutz erfüllt außerdem die Erfordernisse nach EU-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Flugzeugversicherung: Flugzeug Kasko

Ob Diebstahl oder Vandalismus, Hagel oder Feuer – alle Gefahren, die von außen auf das Flugzeug einwirken und zu Teil- bzw. Totalschäden führen können, sind Bestandteil einer Flugzeug Kasko. Sie umfasst zudem die Schäden, welche bei einer Bruch- oder Außenlandung entstehen können, sowie eventuelle Bergungskosten. Diese spezielle Flugzeugversicherung sichert Ihr Flugzeug also gegen Schäden unabhängig davon ab, ob es sich um einen Teilschaden oder einen Totalschaden handelt. Bitte beachten Sie, dass Sonderinstrumentierung und Sonderausrüstung nicht zwangsweise mitversichert sind, da diese Sonderausstattungen normalerweise nicht Gegenstand der Flugzeug Kasko sind.
Im Rahmen dieser Flugzeugversicherung wird eine Deckungssumme vereinbart, bis zu der Schäden durch den Versicherer ersetzt werden. Die Prämien dieser Flugzeugversicherung richten sich – ähnlich wie bei einem Kfz – maßgeblich nach bestimmten Faktoren (z. B. wie erfahren ist ein Pilot; hat dieser in der Vergangenheit bereits Schäden verursacht, …). Der Geltungsbereich dieser Art unterliegt grundsätzlich regionalen Bestimmungen. Zudem ist der Geltungsbereich in Abhängigkeit der Nutzung z. B. auf Europa beschränkt, er kann aber auch weltweit vereinbart werden.

Flugzeugversicherung: Insassen Unfall

Diese Flugzeugversicherung ist grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung der Passagier Haftpflicht. Diese auch Sitzplatz Unfallversicherung genannte Police kann sowohl für Besatzungsmitglieder als auch für Passagiere abgeschlossen werden. Die Haftung umfasst Unfälle der Passagiere, welche z. B. beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Flugzeug entstehen können, also alle Unfälle, welche beim Betrieb des Flugzeuges auftreten können. Versichert sind zudem Unfälle, die sich während einer Zwischenlandung oder eines Aufenthaltes auf einem Flughafen bzw. eines Landeplatzes zutragen können. Die Insassen Unfallversicherung umfasst sowohl die Piloten- als auch die Fluggastsitze und tritt bei Invalidität und im Todesfall ein. Ohne Prüfung der Schuldfrage erhalten die verletzten Personen je nach Grad der Verletzung bzw. die Erben die für den Sitzplatz vereinbarte Deckungssumme ganz oder teilweise ausbezahlt.

Flugzeugversicherung: Flugzeug Unfallversicherung

Auf ideale Weise ergänzt diese Unfallversicherung die private Unfallpolice, denn in privaten Umfeld ist eine Deckung für Flugunfälle im Allgemeinen ausgeschlossen. Sie empfiehlt sich im besonderen Maße für Fluglehrer, Flugschüler und Piloten, da eine an den tatsächlichen Bedürfnissen orientierte Absicherung erfolgen kann. Hierfür werden verschiedene, frei wählbare Bausteine angeboten. Wichtige Elemente und Leistungen dieser Art von Flugzeugversicherung sind z. B. die frei wählbaren Summen, die doppelte finanzielle Absicherung durch die einmalige Invaliditätsleistung und der lebenslangen Unfallrente, die Todesfallabsicherung oder – als weitere wichtige Aspekte – das Krankenhaustagegeld oder das beitragsfreie Mitversichern von kosmetischen Operationen.
Neben diesen Standard Flugzeugversicherungen bietet die Multi Consult GmbH weitere wichtige und sinnvolle Ergänzungen rund um den Themenbereich Flugzeug an. Ob Sie nun auf der Suche nach Policen für Fluglehrer oder für Flugplatzhalter sind oder ob Sie als Veranstalter eine Absicherung für Flugveranstaltungen suchen – wir beraten Sie gerne! Bitte sprechen Sie uns zum Themenbereich Flugzeugversicherung an. Im Rahmen eines Beratungstermins erarbeiten wir gemeinsam eine an Ihren Anforderungen orientierte und maßgeschneiderte Lösung und informieren Sie darüber, welche Flugzeugversicherung unabdingbar, also gesetzlich vorgeschrieben, ist, welche Sie nicht benötigen und welche aus der Erfahrung heraus empfehlenswert erscheint. Sollte es doch einmal zu einem Schaden kommen, betreuen wir Sie selbstverständlich persönlich und unterstützen Sie bei der gesamten Schadensabwicklung.

 

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