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Segelyacht Versicherung

Egal ob Segelyacht oder Motorboot oder sonstiger schwimmender Helfer, bei uns finden Sie die richtige Segelyacht Versicherung für Ihre besonderen Anforderungen. Wir bieten Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, Allgefahrenversicherungen und spezielle Versicherungen für Skipper und Crewmitglieder.

 


Die Segelyacht Versicherung umfasst Versicherungen, welche ein Eigner im Bereich Segelyacht benötigt. Sie ist als Oberbegriff für verschiedene Versicherungsarten anzusehen und splittet sich auf in

– eine Segelyacht Haftpflichtversicherung
– eine Segelyacht Kaskoversicherung
– eine Allgefahren Versicherung
– eine spezielle Skipper und Crewmitglieder Versicherung

Segelyacht Versicherung: Segelyacht Haftpflichtversicherung

Als Eigner einer Segelyacht sind Sie verpflichtet, eine sogenannte Segelyacht Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Haftpflicht aus dem Bereich der Boots (oder Wasserfahrzeug) Versicherung soll den Eigner einer Segelyacht gegen Ansprüche absichern, welche aus Sach- oder Personenschäden Dritter beim Gebrauch der Segelyacht außerhalb der Segelyacht entstehen können.

Der Versicherungsschutz umfasst hierbei Personen, die nicht an Bord befördert, aber außerhalb der Segelyacht verletzt werden (Personenschäden), Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen außerhalb der Segelyacht (Sachschäden Dritter) sowie Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden.

Segelyacht Versicherung: Segelyacht Kaskoversicherung

Ob Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl oder Vandalismus – alle Gefahren, die von außen auf die Segelyacht einwirken und zu Teil- bzw. Totalschäden führen können, sind Bestandteil einer Segelyacht Kaskoversicherung. Sie umfasst zudem die Themenbereiche Fahrtgebietserweiterung, Winterlager, Beiboot und Trailer sowie Bergungs- und Entsorgungskosten. Diese spezielle Segelyacht Versicherung sichert Ihre Segelyacht also gegen Schäden unabhängig davon ab, ob es sich um einen Teilschaden oder einen Totalschaden handelt. Bitte beachten Sie, dass Sonderinstrumentierung und Sonderausrüstung nicht zwangsweise mitversichert sind, da diese Sonderausstattungen normalerweise nicht Gegenstand der Segelyacht Kaskoversicherung sind. Mitversichert werden sollten insbesondere

– Schäden durch Reparatur oder Bearbeitung (Lack-, Kratz-, Schrammschäden),
– Schäden durch anfängliche Fahr- und Seeuntüchtigkeit (nicht erkannte Schäden bei Erwerb der Segelyacht) und
– durch mangelhafte Wartung entstandene Schäden.

Beachtet werden sollte auch das Risiko des Verlustes des Versicherungsschutzes bei Verstoß gegen behördliche Vorschriften!

Im Rahmen dieser Segelyacht Versicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart, bis zu der Schäden durch den Versicherer ersetzt werden. Die Versicherungsprämien dieser Segelyacht Versicherung richten sich – ähnlich wie bei einem Kfz – maßgeblich nach bestimmten Faktoren (z. B. wie erfahren ist ein Schiffsführer; hat dieser in der Vergangenheit bereits Schäden verursacht, …). Der Geltungsbereich dieser Versicherungsart unterliegt grundsätzlich regionalen Bestimmungen. Zudem ist der Geltungsbereich in Abhängigkeit der Nutzung z. B. auf Europa beschränkt, er kann aber auch weltweit vereinbart werden.

Segelyacht Versicherung: Allgefahren Versicherung

Heutiger Standard für eine optimale Absicherung einer Segelyacht ist eine Allgefahren Versicherung. Sie kombiniert die Segelyacht Haftpflichtversicherung mit umfangreichen Elementen der Segelyacht Kasko Versicherung, welche sowohl Dritt- als auch Personenschäden entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben umfasst.

Der Versicherungsschutz umfasst

– die gesamte Segelyacht mit sämtlichen Zubehör (komplette nautische Ausrüstung wie GPS und Autopilot,
alle technischen Einrichtungen, Segel, Persenning, Fernglas, Radio usw.),
– alle Schäden, die durch einen Sturm verursacht werden, und zwar unabhängig von der Windstärke,
– Bergungs- und erforderlichenfalls auch Entsorgungskosten,
– Transport, und dies gleichgültig ob auf eigenem Kiel, per Trailer oder über ein Transport-unternehmen sowie
– die Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Regatta.

Die Vorteile einer Allgefahren Versicherung reflektieren sich also in dem Fakt, dass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Versicherungsnehmer sollte jedoch ein Augenmerk darauf legen, dass die Allgefahren Versicherung nicht lediglich als eine Einzelgefahren Versicherung mit gelisteten Gefahren angeboten wird, da alle nicht gelisteten Leistungen schlicht nicht mitversichert sind.
Zusätzlich beinhaltet die Allgefahrendeckung die Umkehr der Beweislast. Der Versicherungs-nehmer muss seine Unschuld nicht beweisen.

Segelyacht Versicherung: Skipper und Crewmitglieder Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Skipper und Crewmitglieder bietet eine umfangreiche Sicherheit für den Fall, dass der Versicherungsnehmer in einer dieser Tätigkeitsbereiche an Bord eines gecharterten oder geliehenen Bootes einem Dritten einen Schaden zufügt und dadurch berechtigte Ansprüche gegen ihn bestehen. Darüber hinaus hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Diese Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz unabhängig der Anzahl und der Dauer von Törns, bis zu 5 Mio. € Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden inkl. 250.000,- € Deckungssumme für Vermögensschäden und eine Sicherheitsleistung im Ausland (bis zu 50.000,- €). Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf den Skipper und die Crew. Auch die Gäste an Bord sind mitversichert.

Neben diesen Standard Segelyacht Versicherungen bietet die Multi Consult GmbH weitere wichtige und sinnvolle Versicherungen rund um den Themenbereich Segelyacht an. Gleichgültig ob Sie als Eigner oder Skipper auf der Suche nach Versicherungen sind oder ob Sie als Veranstalter eine Versicherung für Ihre Veranstaltungen suchen – wir beraten Sie gerne! Bitte sprechen Sie uns zum Themenbereich Segelyacht Versicherung an. Im Rahmen eines Beratungstermines erarbeiten wir gemeinsam eine an Ihren Anforderungen orientierte und maßgeschneiderte Lösung und informieren Sie darüber, welche Segelyacht Versicherung unabdingbar, also gesetzlich vorgeschrieben, ist, welche Sie nicht benötigen und welche aus der Erfahrung heraus empfehlenswert erscheint. Sollte es doch einmal zu einem Schaden kommen, betreuen wir Sie selbstverständlich persönlich und unterstützen Sie bei der gesamten Schadensabwicklung.

 

 

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